Rechtsprechung
OLG Bremen, 16.06.2004 - 1 U 2/04 a |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen notarieller Amtspflichtverletzung; Unzureichende Belehrung durch einen Notar bei Begründung von Wohnungseigentum; Darlegung einer verjährungsunterbrechenden Maßnahme (Einwurf eines Mahnbescheidantrages in einen Nachtbriefkasten); Begründung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Verjährungsunterbrechung durch Zustellung eines Mahnbescheides
- rechtsportal.de
ZPO § 167 § 207 (a.F.) § 270 Abs. 3 (a.F.)
Unterbrechung der Verjährung durch Erlass eines Mahnbescheides - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Verjährungsunterbrechung durch Zustellung eines Mahnbescheides
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 04.12.2003 - 7 O 247/03
- OLG Bremen, 16.06.2004 - 1 U 2/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
Fristgebundener Schriftsatz
Auszug aus OLG Bremen, 16.06.2004 - 1 U 2/04
Für den Zeitpunkt des Eingangs des Mahnbescheidantrages kommt es darauf an, wann der Antrag in die Verfügungsgewalt des in der Adresse angegebenen Gerichts gelangt; eine Mitwirkung des Gerichts (Entgegennahme) ist hierbei nicht erforderlich (BVerfGE 52, 203; BGHZ 80, 62). - BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82
Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes; …
Auszug aus OLG Bremen, 16.06.2004 - 1 U 2/04
Bei Einlieferung eines Schriftstückes bei einer für mehrere Gerichte bestehenden Einlaufstelle - wie hier - begründet die Einlieferung nicht die Verfügungsgewalt aller angeschlossenen Gerichte; vielmehr hat der Rechtssuchende durch die Adressierung oder in anderer Weise klar zum Ausdruck zu bringen, für welches der angeschlossenen Gerichte das Schriftstück bestimmt ist (BGH NJW 83, 123). - OLG Köln, 17.01.1989 - 22 U 165/88
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen positiver Vertragsverletzung eines …
Auszug aus OLG Bremen, 16.06.2004 - 1 U 2/04
Die Einreichung eines Schriftstücks setzt mithin voraus, dass der Absender das Gericht, bei dem er das Schriftstück abgibt, erkennbar anrufen und um dessen gerichtliches Tätigwerden bitten will; daran fehlt es, wenn ein Gericht gleichsam nur als Postannahmestelle und Bote für ein anderes als Adressat ausdrücklich im Antrag aufgeführtes Gericht benutzt wird (so OLG Köln, NJW-RR 89, 572 ein Mahnbescheidsantrag ist erst dann bei Gericht angebracht, wenn er bei dem vom Antragsteller genannten Adressat-Gericht eingeht) oder, erst recht, wenn als Adressat überhaupt kein Gericht, sondern ein Rechtsanwalt angegeben ist.
- SG Düsseldorf, 24.11.2008 - S 16 U 241/07
Vorliegen einer Berufskrankheit nach Nr. 101 der Anlage zur …
Mit seiner beim Sozialgericht Düsseldorf erhobenen Klage, die unter dem Aktenzeichen S 1 U 2/04 geführt wurde, verfolgte der Kläger sein Begehren weiter.Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme im Einzelnen sowie wegen des sonstigen Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten, die Akten der Beklagten und die Vorprozessakten S 1 U 2/04 (L 15 U 128/05) Bezug genommen.